Hallo, ihr da im Berliner Regierungsviertel, ihr hört gar nichts mehr. Noch nicht einmal euren eigenen Mist den ihr da verzapft. Ich habe da ein PDF (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/098/1909886.pdf?fbclid=IwAR3GDdXjfhCwYK7UuNfMI4pBLwlJCrHZmFYJ2EbKetIdCHd8ds-fThGIRcw) im Netz gefunden. Da sträuben sich meine letzten Haare wegen einiger Aussagen unserer Regierung.
Antwort auf Frage 8:
„Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot ist nur dann verletzt, wenn Gleiches ungleich behandelt oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Woche nach seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 zum Geschlechtseintrag für intersexuelle Personen bestätigt, dass eine Regelung mit einem Gerichtsverfahren und Sachverständigen für eine Änderung der Geschlechtseintragung für transsexuelle Menschen mit der Verfassung im Einklang steht.“
Offensichtlich geht die Berliner Männerriege mit Quotenfrauen davon aus, dass sich intersexuelle Personen und transsexuelle Menschen in dem Maß unterscheiden wie moderne Menschen von Neandertalern. Hallo ihr ✊⛈ seid ihr noch Menschen, die menschlich denken? Im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 fand ich: „Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt“ (I, §§ 1 ff., APL). Soll heißen, dass der Bürger einer Stadt eine Person ist und der landlose Knecht eines pommerschen Landjunkers ein Mensch. Einen Menschen konnte man herumkommandieren, schlecht behandeln, besondere Gesetze erlassen die seine Rechte noch mehr einschränkten usw. Sind wir jetzt im alten Preußen angekommen? Man könnte es denken. Unsere ✊⛈ gebärden sich manchmal wie die angesprochenen Landjunker — selbstherrlich und arrogant. Nur einer fehlt — der preußische König Friedrich II. Das war der, der sagte, dass in seinem Reich „jeder nach seiner Facon glücklich werden könne“. Im modernen Deutschland sind manche Menschen weiter davon entfernt, als vor 250 Jahren.
Das Grundgesetz soll lt. Präambel für das gesamte deutsche Volk gelten!!! Für das ganze deutsche Volk? Nein! Da gibt es 150.000 oder noch mehr Personen für die gilt eine „Sonderbehandlung“. Artikel 1 stimmt noch hoffnungsvoll. Jetzt aber kommt Artikel 2: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Das ist es! Ich habe mir die ersten drei Artikel des GG noch und nöcher durchgelesen und bin monatelang nicht dahinter gekommen, weshalb selbst das Bundesverfassungsgericht uns Transsexuellen die grundlegensten Rechte auf Selbstbestimmung und eine freie Entfaltung unserer Persönlichkeiten verweigert.
Das ominöse Sittengesetz — nirgendwo niedergeschrieben, immer im Fluss. Das, was vor 20 Jahren noch erlaubt war kann jetzt sittenwidrig sein und umgekehrt. Sich bei der Gesetzgebung und bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes auf so einen schwammigen, unbestimmten Begriff zu stützen zeugt m. E. von Willkür. Das kann man auslegen wie man möchte und es jemand gerade in den Kram passt. Da gibt es noch so etwas gummiartiges: §118 OwiG — das kann auch jeder Dorfscheriff auslegen wie es ihm gerade in die Stimmung passt.
In unserer patriarchalischen Gesellschaft ist es ganz offenbar sittenwidrig das einmal festgelegte Geschlecht, das durch die Fleischbeschau bei der Geburt festgelegt wurde, anzuzweifeln und selbst zu sagen, welches Geschlecht man hat. Besonders transsexuelle Frauen haben es besonders schwer. Während die Männer immer herzlich willkommen sind — wenn sie sich nur „männlich genug“ geben, werden wir Frauen meistens nicht für ernst genommen. Ein Mann der denkt, er wäre eine Frau — undenkbar!
Zurück zu der kleinen Anfrage. Eine demokratisch gewählte Regierung, die mit zweierlei Maß Gesetze ändert oder erlässt handelt selbst sittenwidrig. Diese ✊⛈ haben mich durch diese Äußerungen schwer beleidigt. Ich bin ein Mensch, ebenso wie alle anderen Einwohner Deutschlands Menschen sind. Aber in einem Atemzug von Personen und Menschen zu sprechen diskriminiert die Menschen. Ich bin ebenso eine Person, oder weshalb konnte ich meinen Personenstand ändern lassen? Diese Männerriege mit Quotenfrauen disqulifiziert sich doch selbst.
Ich fordere deshalb diesen Herrn, der für diese Aussage zuständig war auf, zurück zu treten.
Da er das bestimmt nicht macht, werde ich Strafantrag wegen Beleidigung stellen.
Und über Gesetze die irgendwie auf dem Sittengesetz basieren werde ich mir auch noch meine Gedanken machen. Ich befürchte nur dass ich da eine Jauchegrube öffne und dann fängt es gewaltig an zu stinken.
Eure Emma