Sehr geehrter Herr Lehmann,
ich schreibe Ihnen diesen offenen Brief als Stellungnahme zu Ihrem Gesetztentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)
Ich bin seit einigen Tagen Peer2Peer-Beraterin und seit Januar 2020 weitgehend mit meiner Transition zur Frau durch. Dadurch, dass ich mich sehr intensiv mit der Problematik beschäftige und in Zukunft noch intensiver damit zu tun haben werde hatte ich mir schon nach dem Entwurf des Innenministerums sehr intensiv Gedanken über die Abschaffung des TSG und der Frage nach einer Selbstbestimmung für uns Betroffene gemacht.
Dieser Gesetzentwurf trifft in den meisten Punkten die Forderungen der betroffenen Personen. Ich finde ihn gut ausgearbeitet. Trotzdem gibt es einige Punkte, die mMn einer Überarbeitung bedürfen.
Artikel 3 §2 Abs.:(2)
Nicht nur die bundesweiten Organisationen anhören, sondern vor allem betroffene Personen. Die bundesweiten Organisationen sind keine kompetenten Ansprechpartner. Auch Lesben- und Schwulen-Vereinigungen haben hierbei nichts beizusteuern. Der betroffene Personenkreis gehört nicht durch ein Gremium eingeschränkt. Das bedeutet wieder eine Fremdbestimmung wer darf und wer wird ausgeschlossen. Dieser Gesetzentwurf soll ja gerade die Fremdbestimmung abschaffen. Es geht aber ganz offensichtlich nicht, ohne dass da wieder irgendwelche Personen, die von „unserer“ Problematik keine Ahnung haben, ihre Stellungnahme abgeben. Der betroffene Personenkreis definiert sich selbst. Die Richtlinien dürfen nicht wieder von selbsternannten Experten erstellt werden. Die Richtlinienkompetenz liegt einzig und allein bei den Betroffenen. Niemand von außerhalb hat mMn den nötigen Einblick in unsere Problematik. Ich lehne deshalb die Mitsprache der genannten Verbände, Fachgesellschaften, Unternehmer, Hersteller und wer sonst noch hier zu Wort kommen sollte ab.
Art. 3 §4 Abs.:(2)
Ich möchte mich hier nicht in eine Diskussion wegen einiger Begriffe einlassen. Ich möchte nur richtigstellen, dass es hier um kein Gefühl geht und um keine Empfindung, sondern um das Wissen einer betroffenen Person, das der Körper nicht zu dieser Person gehört. Es geht um das Wissen des weiblichen/männlichen Gehirns, das der Körper falsch ist. Es ist falsch, dass eine Person, die nach der Geburt als weiblich oder männlich deklariert wurde irgendwann sich männlich oder weiblich fühlt. Es ist für Außenstehende nicht zu begreifen, weshalb zu diesem Gesetzentwurf unbedingt betroffene Personen gehört werden müssen. Bei Intersexualität ist die Lage recht klar umrissen, weshalb ich hier darüber kein Wort verliere.
Mit freundlichen Grüßen
Emma Klum
Wow Emma tolle Leistung ganz meiner Meinung . Bin selbst zwar nicht betroffen. Kenne durch meine Arbeit jedoch viele . Auch im Freundeskreis von klein an. Da können wirklich nur betroffene Personen entscheiden.Lg