Am Donnerstag, in aller Herrgottsfrühe um Viertel vor Neun (ich schlief noch seelig), rief mich ein Herr von der Krankenkasse an. Ich meldete mich verschlafen mit Emma Klum. Was macht der Schnösel erst einmal — genau, er redet mich mit Herr Klum an. Ich fauchte ihn an und bestand unhöflich darauf mit der weiblichen Form angeredet zu werden.
Nachdem diese Formalität erledigt war kam er zu dem eigentlichen Anliegen zu sprechen. Mein Antrag auf Kostenübernahme für die GaOP wäre abgelehnt. Der MdK könne aus sozialmedizinscher Sicht dem Antrag nicht zustimmen. Das wäre so geschrieben worden, weil der MdK die Frist von 3 Wochen nicht einhalten könne. Irgendwann da fing ich an zu heulen wie eine Schlosshündin. Dazwischen hörte ich noch, dass ich sofort nach Erhalt des Schreibens Widerspruch einlegen solle. Die Krankenkasse würde den MdK dann gleich darüber informieren und ich bekäme dann einen Termin zur prrsönlichen Begutachtung.
Ich meinte dann unter Tränen, dass sich niemand wundern solle, wenn jemand unter solchen Bedingungen vor einen Zug springen würde.
Am Freitag lag die Ablehnung dann in schriftlicher Form im Briefkasten. Da war noch etwas von ungeklärten Dingen die Rede und die könne man mit einer persönlichen Begutachtung klären. Was für eine schwammige Begründung! Was soll ich bei dem Widerspruch eigentlich als Grund angeben? Was für ein Schwachsinn! Die Krankenkasse muss der Empfehlung des MdK übrigens nicht folgen, sie kann auch gegenteilig entscheiden. Vor allem, wenn die Krankenkasse vom MdK noch informiert wird, warum die Empfehlung den Antrag abzulehnen überhaupt erging.
Bis Ende nächster Woche hat die Krankenkasse jedenfalls meinen Widerspruch. Vielleicht hole ich mir auch noch juristischen Rat bei unserer Rechtsschutzversicherung. Rat für die Begutachtung hatte ich mir schon bei meiner Psychotherapeutin geholt.
Eure Emma